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Verurteilung des Beklagten

См. также в других словарях:

  • Verurteilung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

  • Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Actio arbitraria — Die actio arbitraria ist eine Klageform des Römischen Rechts. Sie führt zu einer zweistufigen Verurteilung des Beklagten. In einer ersten Stufe spricht der Prätor die Verpflichtung des unterlegenen Beklagten zum Schadensersatz in Form von… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbitrarklage — Die actio arbitraria ist eine Klageform des Römischen Rechts. Sie führt zu einer zweistufigen Verurteilung des Beklagten. In einer ersten Stufe spricht der Prätor die Verpflichtung des unterlegenen Beklagten zum Schadensersatz in Form von… …   Deutsch Wikipedia

  • Schauprozess — Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Das Ziel ist, die Gründe der Bestrafung in die Öffentlichkeit zu bringen. Schauprozesse… …   Deutsch Wikipedia

  • Schauprozesse — Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Das verbleibende Ziel ist, die Gründe der Bestrafung in die Öffentlichkeit zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Feststellungsklage — heißt die in der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 256) zugelassene Klage auf Feststellung eines Rechtszustandes. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, den sogen. Leistungsklagen, handelt es sich bei der F. nicht um die Verurteilung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leistungsklage — Leistungsklage,   im Prozessrecht, insbesondere im Zivilprozess, die Klage, mit der die Verurteilung des Beklagten zur Vornahme einer Leistung (Handlung, Unterlassung oder Duldung) beantragt wird. Die Leistungsklage setzt in der Regel die… …   Universal-Lexikon

  • Leistungsklage — Leistungsklage, diejenige Klage, welche Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung oder Unterlassung fordert …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leistungsklage — Form der ⇡ Klage. Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen (auf Zahlung, Herausgabe, Abgabe einer Willenserklärung etc.). U.U. kann auch Klage auf künftige Leistung erhoben werden, v.a. wenn zu… …   Lexikon der Economics

  • Gerichtsurteil — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die …   Deutsch Wikipedia

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